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Leben und arbeiten in der Schweiz

Aufenthaltsbewilligung

Zum Arbeiten in der Schweiz benötigen Sie eine gültige Arbeits- und/oder Aufenthaltsbewilligung. Für Bürger der EU-25*/EFTA-Staaten gilt ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren. Die Arbeits- und die Aufenthaltsbewilligung wird für Sie vom Arbeitgeber direkt bei den Einwohnerdiensten Ihrer Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft und vor dem Stellenantritt beantragen. Nötige Unterlagen sind eine gültige Identitätskarte (oder Pass) sowie eine schriftliche Einstellungserklärung des Arbeitgebers (z.B. der Arbeitsvertrag mit angegebener Dauer der Anstellung).
Willkommen in der Schweiz

Steuern

  • Ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C zahlen in der Schweiz Quellensteuer. Die Quellensteuer wird direkt vom Gehalt abgezogen und die Höhe ist abhängig vom Zivilstand, Kinder, Gehalt. Ca. 5 – 15% (Wird vom Bruttogehaltberechnet)
  • Nach 5 Jahre ununterbrochener Aufenthaltsbewilligung B, kann man die Niederlassungsbewilligung C beantragen die alle 5Jahre erneuert werden muss.
  • Mit der Niederlassungsbewilligung C muss man im März eine Steuererklärung ausfüllen und anhand dieser werden die Steuerberechnet. Ca. 0 bis 25% je nach Kanton, Zivilstand, Kinder und Gehalt. Die Steuern werden vom Netto Gehalt berechnet mit diversen Abzüge für Verpflegung, Transport, Kinder, etc.

Obligatorische Krankenkasse

Personen, die mehr als 8 Stunden / Woche arbeiten, sind über den Arbeitgeber unfallversichert (Berufsunfall wie auch Nichtbetriebsunfälle). Gegen Krankheit müssen Sie sich jedoch obligatorisch selber versichern. Der Abschluss einer Krankenkasse ist nach spätestens 90 Tagen nach der Anreise Pflicht. Wir empfehlen Ihnen, dies sofort über uns zu erledigen. Gerne holen wir Ihnen kostenlose Offerten ein..

Wohnungssuche

Sobald wir für Sie eine Stelle vermittelt haben, ist die Wohnungssuche der nächste Schritt. Wir empfehlen Ihnen für die ersten 2-6 Monate eine möblierte Wohnung (oder Zimmer) zu mieten. Diese sind oft schnell verfügbar und vollständig ausgerüstet.

Anmeldung Gemeinde / Sozialversicherungen

Sobald Sie Ihre Unterkunft (möblierte Wohnung, Zimmer, Hotel, etc.) gefunden haben und eine Wohnadresse haben,müssen Sie sich in der entsprechenden Wohngemeinde anmelden. Für die Anmeldung haben Sie 8 Tage Zeit. Wir empfehlen dies sofort zu erledigen. Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen: Arbeitsvertrag, Pass, Mietvertragund Passfoto. Im Link finden Sie Informationen zu den Sozialversicherungen in der Schweiz:
Informationen zu den Sozialversicherungen in der Schweiz