Diplomas

Diplome der Medizinalberufe

Prüfen Sie ob Ihre hart erarbeiteten Diplome in der Schweiz anerkannt werden. Für jene Diplome welche in der EU oder in den EFTA-Staaten erteilt wurden bestehen gute Chancen auf Anerkennung, da zwischen der Schweiz und den verschiedenen Staaten in den meisten Fällen bereits entsprechende Abkommen existieren.

Detaillierte Informationen zum Thema erhalten Sie beim Bundesamt für Gesundheit (BaG). Welche Behörde für Ihre Berufsgruppe zuständig ist finden Sie in der folgenden Grafik.

SRK
Das Schbverzerische Rote Kreuz
– redcross.Ch
BAG
Bundesamt für
Gesundheit –
bag.admin.ch
SBFI
Staatssekretariat für Bildung –
sbfi.admin.Ch
EDK
Schweizerische Konferenz
der kantonalen
Erziehungsdirektoren – edk.ch
GdK
Schweizerische Konferenz .r
kantonalen
Gesundheitsdirektoren – gdk-
cds.ch

Fachmann Gesundheit

Podologie (SRK/SBFI)

Pflegeassistenz

Medizinische Massage

Transportsanität

Rettungssänität

Dentalhygiene

Ergotherapie

Ernährungsberatung

Geburtshilfe

Physiotherapie

Biomedizinische Analytik

Operationstechnik

Orthoptik

Pflege / Pflegefachmann

Medizinisch-technische

Radiologie

Assistenz Gesundheit und

Apotheker

Arzt

Psychotherapie

Laboratorium

Psychologie

Zahnarzt

Dentalassistenz

Drogist

Hörgeräte-Akustik

Kosmetik

medizinische Praxisassistenz

Optik

Optometrik

Zahntechniker

Logopädie

Psychomotoriktherapie

Chiropraktor (GdK/BAG)

Osteopathie

In der folgenden Grafik können Sie sich einen Überblick zum Anerkennungsablauf vomSchweizerischen Roten Kreuz verschaffen.

Anmeldeformular mit Info’s und
Liste der einzureichenden Unterlagen anfordern
https://www.redcross.ch/de/srk-dienstleistungen/registrierung-von-ausbildungsabschluessen/registrierung-von

Sie erhalten das Gesuchsformular. die Liste einzureichender Unterlagen.
die Rechnung und ein Informationsmerkblatt.

Schicken Sie die vollständigen Unterlagen ein
und überweisen Sie die angegebene Summe,

Sie erhalten ein Bestätigungsschreiben. Ab nun wird
in einer Frist von 3 Monaten das Gesuch von Experten beurteilt.

Der Entscheid wird Ihnen mitgeteilt und
die Urkunde zugestellt.
Sind Ausgleichsmassnahmen nötig. werden Sie
entsprechend informiert.